⍭ Unerlaubtes Bereitstellen Taxi
Rechtliche Grundlagen für Bereitstellung mit Taxen ~ Rechtliche Grundlagen Das Bereithalten von Taxen ist im Personenbeförderungsrecht nur auf den ersten Blick klar geregelt § 47 PBefG Verkehr mit Taxen
Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 12091980 7 C 9278 ~ Bereitstellen im Sinne des PBefG § 47 Abs 1 und Abs 3 S 1 bedeutet das Aufstellen der Taxe verbunden mit der erkennbar ausgedrückten Bereitschaft zur sofortigen Ausführung von Fahraufträgen
unzulässigen Bereithaltung außerhalb eines ~ Das Bayerische Oberste Landesgericht BayObLG Beschluss vom 28052002 – 3 ObOWi 4202 hatte in einem Bußgeldverfahren zu entscheiden über die Frage einer unzulässigen Bereithaltung außerhalb eines Taxistandplatzes § 47 II PBefG § 2 I Münchener Taxiordnung
TAXIMANN TAXI sehr unerlaubtes Bereitstellen vorm Uerige ~ Frühe Vogel hat gesagt… Nur die Harten bekommen die gute Fahrten Weiterhin guts Nächtle auf dem KÖ Halteschnarchplatz 20 Oktober 2017 um 0728
Taxi Urteile Andere Welten ~ § Weggehen vom Taxistand Taxi muss entfernt werden VGH Bayern v1271993 § Bereitstellung Scheinbare Bereitstellung BVerwG v1291980 § Priv Taxistand Beschr
ThemenArchiv taxi heute das unabhängige und ~ TaxiNews TaxiMagazinFachartikel Fotostrecken Taxithemen allg Dachzeichen · Datenfunk · Funkgeräte · Krankenkassen Krankenbeförderung · Mietwagenbranche · Fiskaltaxameter · TaxiFolierung · TaxiKonzessionen · TaxiTarife · TaxiUmrüster · TaxiWerbung · RollstuhlBeförderung · FahrtenVermittlung bspw
OLG Hamburg v 10062010 Zum unerlaubten Bereithalten ~ Während in § 47 des PBefG von 1961 der Begriff des Bereitstellens verwendet wurde und nach Abs 1 dieser Vorschrift Verkehr mit Kraftdroschken Taxen die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen die der Unternehmer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bereitstellt und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt war ist nach § 47 Abs 1 S 1 PBefG in der seit 1983 gemäß Änderungsgesetz vom 25
Taxiordnung Frankfurt am Main DER INNENSPIEGEL ~ § 3 Bereitstellen der Taxen Taxen dürfen nur auf behördlich gekennzeichneten Taxiplätzen bereitgestellt werden Die ausnahmsweise Bereitstellung außerhalb der behördlich gekennzeichneten Taxenplätze bedarf der Genehmigung des Ordnungsamtes
Post von der Taxibehörde HHTaxi Taxi Hamburg ~ Ich habe auch Post von der Behörde bekommen Messe Eingang Süd unerlaubtes bereitstellen ich hatte aber einen Besucher hingefahren und da der Herr mit Karte bezahlte hatte ich ein Beleg womit ich beweisen konnte das ich nicht unerlaubt stand
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